Dyskalkulie/ Rechenstörung

Ebenso wie im Falle der LRS ist auch die Dyskalkulie eine Rechenschwäche und keine Frage mangelnder Intelligenz.
Es gibt durchschnittlich oder sogar überdurchschnittlich begabte Kinder, die unter einer Rechenschwäche leiden. Diese Kinder können zwar in gewissem Maße mit Zahlen umgehen, aber das Grundprinzip des Zahlenraums (z.B. Zehnerübergänge) zu begreifen fällt Ihnen schwer.
Entsprechend der LRS ist das diagnostische Vorgehen bei der Rechenstörung, nach Diagnosestellung sollte ein Nachteilsausgleich seitens der Schule gewährt werden, in der Praxis zeigt sich jedoch, dass nicht wenigen Schulen dieser Umgang mit der Rechenstörung manchmal Schwierigkeiten bereitet.

Ebenso wie zur LRS stellen wir den Eltern im Interesse ihres Kindes nach abgeschlossener Diagnostik deshalb einen entsprechenden Arztbrief aus, der als Gutachten zur Vorlage bei Schule und schulpsychologischem Dienst vorgelegt werden kann.
Wie bei der LRS können und sollten Kinder mit Rechenstörung durch eine spezielle Dyskalkulie-Therapie gefördert werden.
Eine Kostenübernahme kann beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.

Literatur:

Gaidoschik, M., Rechenschwäche verstehen – Kinder gezielt fördern: Ein Leitfaden für die Unterrichtspraxis (1. bis 4. Klasse) (2019)
Landerl, K., Dyskalkulie: Modelle, Diagnostik, Intervention (2017)

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